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Jährlicher Grundsteuersatz in der Türkei

Annual Property Tax

Last Updated on Oktober 28, 2023 by Mehmet Topal

Die tatsächlichen Immobilienkosten werden in der Türkei nicht stark besteuert, es fallen jedoch Kosten im Zusammenhang mit der Übertragungsphase der Transaktion an. Grundsteuer ist die einzige Immobiliensteuer, die in der Türkei jährlich gezahlt werden muss, Die jährliche Grundsteuer variiert in Abhängigkeit von vielen Faktoren.

Wenn Sie dort Immobilien besitzen, müssen Sie der türkischen Regierung eine zusätzliche jährliche Steuer zahlen. Die türkischen Städte sind in große und kleine Städte unterteilt und die Immobiliensteuern des Landes variieren je nach Stadtgröße und Art der Immobilie.

Wie hoch ist der jährliche Grundsteuersatz?

Für Wohnimmobilien in Großstädten fallen 0,2 % des Immobilienwertes an, für Kleinstädte dagegen 0,1 %.

Großstädte erheben für Gewerbeimmobilien eine Gebühr von 0,4 %, während Kleinstädte eine Gebühr von 0,2 % erheben.

In Großstädten beträgt die Grundsteuer 0,6 %, in Kleinstädten beträgt die Grundsteuer 0,3 %.

In Großstädten müssen Bauernhöfe und Wohnimmobilien 0,2 % ihres Wertes an Grundsteuer zahlen, in kleineren Städten liegt der Betrag jedoch bei 0,1 %.

Mehrwert steuersatz

In der Türkei wird auf die Kosten aller Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Immobilien, eine Verbrauchssteuer erhoben. Die als Mehrwertsteuer oder Mehrwertsteuer bekannt ist. Die Mehrwertsteuer wird häufig vom Käufer gezahlt und ist im Kaufpreis neuer Häuser enthalten. Lediglich die TAPU-Steuer (Transfer Title Deeds) ist vom Käufer von Wiederverkaufsimmobilien zu entrichten; Die Mehrwertsteuer entfällt.

Die Türkei erhebt jetzt eine Mehrwertsteuer von 18 % auf Immobilien. Dies bedeutet, dass Sie beim Kauf einer Immobilie für 1.000.000 TL zusätzlich 180.000 TL Mehrwertsteuer zahlen müssen.

Ausnahmen

Dennoch gibt es für türkische Immobilientransaktionen mehrere Mehrwertsteuerausschlüsse und -rabatte. Immobilien, die beispielsweise als Hauptwohnsitze gelten, können für einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz von 8 % in Frage kommen. Darüber hinaus können Häuser, die als „Sozialwohnungen“ oder „bezahlbarer Wohnraum“ eingestuft sind, für einen Mehrwertsteuernachlass von 1 % in Frage kommen.

Der einfachste und häufigste Aspekt beim Immobilienbesitz ist die Zahlung der jährlichen Grundsteuer

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