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Käuferleitfaden

Türkische Staatsbürgerschaft

Türkische Staatsbürgerschaft

Der Erwerb der türkische Staatsbürgerschaft ist auf zwei Arten geregelt: durch Geburt oder späteren Erwerb.

Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft bei Geburt: 

Die Staatsbürgerschaft bei Geburt basiert auf der Verwandtschaft. Eine Person kann bei Geburt nur dann türkische Staatsbürgerin oder Staatsbürger sein, wenn mindestens ein Elternteil türkischer Staatsbürger ist. Ein Kind einer türkischen Mutter oder eines türkischen Vaters ist automatisch türkischer Staatsbürger. Erwachsene, deren Mutter und Vater türkische Staatsbürger sind, aber nicht vor dem 18. Lebensjahr in einem Standesamt registriert wurden, können die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn das Ministerium nach einer Untersuchung darüber entscheidet.

Späterer Erwerb

Wenn Sie die festgelegten Anforderungen des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes erfüllen, können Sie die türkische Staatsbürgerschaft aufgrund der Entscheidung der zuständigen Behörden erwerben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Erfüllung der angegebenen Anforderungen nicht automatisch einen absoluten Anspruch auf die Staatsbürgerschaft gewährt.

Die folgenden Anforderungen gelten für den späteren Erwerb:
  • Sie können sich um die türkische Staatsbürgerschaft bewerben, wenn Sie fünf Jahre lang ununterbrochen in der Türkei gelebt haben. Zusätzlich zu diesen Anforderungen müssen auch weitere Bedingungen erfüllt sein, wie eine gute Beherrschung der türkischen Sprache, gute Moralvorstellungen und keine Diagnose einer Krankheit, die eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit darstellen könnte.
  • Wenn Sie mindestens drei Jahre lang mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind, können Sie sich für die türkische Staatsbürgerschaft bewerben.
  • Ausländer, die vom Ministerium für Industrie und Technologie bestätigt wurden, dass sie ein festes Kapital von mindestens 500.000 USD investiert haben.
  • Ausländer, bei denen durch die Bankenaufsichts- und Regulierungsbehörde (BRSA) bestätigt wurde, dass sie mindestens 500.000 USD auf ein Konto bei einer in der Türkei tätigen Bank eingezahlt haben, vorausgesetzt, dass das Geld drei Jahre lang auf dem Konto gehalten wird.
  • Ausländer, bei denen durch die Kapitalmarktbehörde (CMB) bestätigt wurde, dass sie Immobilien oder Beteiligungen an Risikokapitalinvestitionsfonds im Wert von mindestens 500.000 USD erworben haben und diese drei Jahre lang halten werden.
  • Ausländer, die vom Finanz- und Schatzministerium bestätigt wurden, dass sie staatliche Schuldinstrumente im Wert von mindestens 500.000 USD erworben haben.  Diese drei Jahre lang halten werden, können sich für die türkische Staatsbürgerschaft bewerben.
  • Ausländer, die vom Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialschutz bestätigt wurden, dass sie mindestens 50 Menschen beschäftigt haben.
  • Ausländer, die vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung bestätigt wurden, dass sie Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD erworben haben.
  • Ausländer, die zugesichert haben, Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD zu kaufen, durch einen von einem Notar beglaubigten Erwerbsvertrag und die Eintragung einer dreijährigen Verkaufsverweigerung im Grundbuch.

Für weitere Informationen zur Beantragung der Staatsbürgerschaft und wie Sie sich bewerben können, besuchen Sie bitte die Website www.nvi.gov.tr oder rufen Sie die Hotline unter 199 an.

Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilienerwerb

Änderungen der Bestimmungen zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes ermöglichen es Ausländern, die türkische Staatsbürgerschaft auf außergewöhnliche Weise zu erwerben. Durch den Erwerb von Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD oder dem Äquivalent in türkischer Lira, vorausgesetzt, dass im Grundbuch eine Anmerkung vermerkt ist, die besagt, dass das Grundstück für 3 Jahre nicht verkauft werden darf.

(Für Immobilien, die zwischen dem 12.01.2017 und dem 18.09.2018 erworben wurden, muss der Immobilienwert mindestens 1.000.000 USD betragen).

Seit dem 07.12.2018 ist es auch möglich, die Staatsbürgerschaft durch einen vor einem Notar ausgestellten Vertrag zu erwerben, der den Erwerb von Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD (oder dem Äquivalent in türkischer Lira) verspricht, die in bar hinterlegt sind, zusammen mit der Verpflichtung, den Transfer und die Stornierung für 3 Jahre nicht durchzuführen. Diese Vereinbarung wird in das Grundbuch eingetragen.

In diesen Fällen (über direkten Kauf oder Notarvertrag) wird von der Generaldirektion für Grundbuch und Katasteramt ein “Zertifikat der Berechtigung” ausgestellt, das als Dokument für den Antrag auf Staatsbürgerschaft verwendet werden kann.

Nach Erhalt des Zertifikats der Berechtigung beantragen Ausländer zuerst eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Provinzdirektion für Migrationsmanagement und stellen dann einen Antrag auf Staatsbürgerschaft bei der Provinzdirektion für Personenstands- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen unserer Immobilienmakler oder unseren Anwalt.Erwerb

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