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Dienstleistungen

BERATUNG

"Lassen Sie uns Sie bei Ihren rechtlichen Beratung fragen in der Türkei unterstützen"

Beratung bei der Erstellung von Kaufverträgen

Gemäß dem Privatrecht in der Türkei hat ein Käufer oder Verkäufer das Recht, sich beim Unterzeichnen von Verträgen rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen. Wir bei Ideal Estates freuen uns, diesen Service für Sie zu arrangieren. Unsere Beratung fachleute werden Ihnen seriöse und vertrauenswürdige Anwälte mit unschätzbarer Erfahrung in diesem Bereich vorstellen.

Natürlich steht es Ihnen frei, sich für Beratungszwecke an einen Anwalt Ihrer Wahl zu wenden.

Betrug

Um Betrug oder betrügerische Aktivitäten zu melden, sollten Sie rechtlichen Rat von einem Anwalt einholen. In der Regel werden solche Beschwerden bei der örtlichen Staatsanwaltschaft gemeldet.

Erstellung eines Testaments für die Vererbung

Um es zu betonen, die Türkei ist ein beliebtes Ziel für Geschäfts- und Urlaubsreisen von Menschen weltweit. Der Kauf von Immobilien in der Türkei wurde nach dem Erlass neuer Immobiliengesetze im Jahr 2003 relativ einfach, was die Anzahl ausländischer Käufer, die Immobilien in der Türkei besitzen, erhöht hat. Unsere Beratungsdienste führen Sie durch jeden Schritt.

Kurz gesagt wirft diese Realität die Frage auf: “Wie sollten ausländische Investoren gemäß dem türkischen Recht ein Testament oder eine Verfügung über Immobilien in der Türkei vorbereiten?”

Tatsächlich ermöglicht es das Testament, zu steuern, was nach Ihrem Tod mit Ihren Immobilien geschieht. Damit Ihr Testament korrekt ausgestellt und umgesetzt wird, muss es auf Türkisch verfasst und gemäß türkischen Gesetzen und Vorschriften vorbereitet werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um Testamente für ausländische Personen, die in der Türkei leben, vorzubereiten:

  1. Eigenhändig geschrieben
  2. Vom Notargericht ausgestellt
Wie man ein eigenhändig geschriebenes Testament ausstellt:
  • Es sollte im Titel angegeben werden, dass dieser Brief als Testament verfasst wurde.
  • Sie müssen angeben, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Testaments körperlich und geistig gesund sind.
  • Erstellen Sie eine Liste Ihrer unbeweglichen Immobilien, die Gegenstand des Testaments sein werden.
  • Erstellen Sie eine Liste Ihrer Erben.
  • Es muss angegeben werden, wer welche Art von Eigentum erben wird und welchen Anteil an diesem Eigentum sie erben werden.
  • Es sollte das Datum und die Uhrzeit enthalten.
  • Sie sollten Ihren Testamentbrief unterzeichnen.
  • Der Brief muss einem türkischen Notar oder türkischen Gericht übergeben werden, um nach dem Tod der Person geöffnet zu werden.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass nur eigenhändig geschriebene Testamente von der Testamentsverwaltung als gültig und akzeptabel angesehen werden. Jeglicher Inhalt, der am Computer getippt und gedruckt oder mit einer Schreibmaschine geschrieben wurde, wird von der Testamentsverwaltung abgelehnt. Die Person, die das Testament einem Gericht oder einem Notar übergibt, kann es auch teilweise oder vollständig jederzeit widerrufen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Beratungsfachleute.

Ausstellung eines Testaments vor einem türkischen Gericht oder Notar:

Die Beglaubigung vor Gericht und Notar formalisiert Testamente. Ein Testament vor Gericht ist der sicherste Weg für die Durchführung nach dem Ableben. Für im Türkei lebende Ausländer ist es möglich, diesen Prozess abzuschließen, wenn der Erblasser vor Gericht oder einem Notar mit zwei Zeugen erscheint.

Ausländische Erblasser in der Türkei sollten wissen, dass der Staat Eigentum ohne Erben beanspruchen wird. Um diese Prozesse sicher und zuverlässig abzuschließen, suchen Sie immer professionelle Hilfe von Anwälten.

Vorbereitung von Testamenten und die Übertragung von Eigentum an Erben

Von ausländischen Staatsangehörigen in ihren eigenen Ländern erstellte Testamente können in der Türkei umgesetzt werden, um das Eigentum gemäß dem Testament auf die im Testament genannte Person(en) zu übertragen.

Um die Eigentumsübertragung gemäß einem Testament durchzuführen, muss ein Erbe ein Gerichtsschreiben einholen, das das Testament des jeweiligen Landes bestätigt, und es beim türkischen Generalkonsulat beglaubigen lassen. Anschließend muss dieses Schreiben beim zuständigen Gericht in der Türkei, in der sich die Immobilie befindet, vorgelegt werden. Das türkische Gericht stellt dann ein offizielles Dokument aus, das die Übertragung ermöglicht.

Schließlich legt der Erbe das vom Gericht ausgestellte Dokument dem Tapu (Grundbuchamt) und anderen für die Eigentumsübertragung erforderlichen Dokumenten vor.

Bitte beachten Sie, dass die Übertragung des Eigentums an einen Erben der Erbschaftssteuer unterliegt. Daher unterliegt der Erbe, wenn er sein geerbtes Eigentum verkauft, keiner Einkommensteuer auf Kapitalgewinne.

Vererbung

In der Türkei haben Sie das Recht, das Einkommen, Eigentum, Rechte und Schulden einer Person zu erben, die während ihres Lebens angehäuft wurden, wie jede andere Person im Land. Sowohl Männer als auch Frauen haben gleiche Erbrechte, und wenn Sie sich in der Türkei unter einem anderen Status befinden, wird das internationale Recht in Angelegenheiten der Vererbung berücksichtigt. Wenn Sie Immobilieneigentum in der Türkei erben, gelten Bestimmungen für den Erwerb von Eigentum durch Ausländer im Land. Für weitere Informationen zum Erbrecht können Sie sich an einen Rechtsberater oder Anwalt wenden.

Die Rechte der Erben in der Türkei sind auf von ausländischen Investoren erworbenen Immobilien geschützt. Immobilien können von ausländischen natürlichen Personen geerbt werden, jedoch nicht von Bürgern eines Landes, das nicht auf der Liste der spezifizierten Länder steht. In diesem Fall sind sie nicht berechtigt, das Eigentum in der Türkei zu erwerben. Das Immobilieneigentum muss nach der Übertragung verkauft oder veräußert werden, sonst wird es eingezogen.

Das Ministerium für Schatz und Finanzen gibt dem Immobilieneigentümer ein Jahr Zeit, das Eigentum zu verkaufen oder zu veräußern. Wenn der Eigentümer dies innerhalb dieses Zeitraums nicht tut, wird das Ministerium das Eigentum erwerben, einen angemessenen Betrag schätzen und diesen Betrag dem Berechtigten auszahlen.

Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit unserem Anwalt in Verbindung

Bestattungsverfahren

Der Tod ist ein schmerzhafter, aber unausweichlicher Abschluss. Die letzte Pflicht derjenigen, die von den Verstorbenen zurückgelassen wurden, ist es, die letzte Reise des Verstorbenen ins Jenseits zu erleichtern. In diesem Fall werden Anträge bei den zuständigen Organisationen um Unterstützung die Verfahren für Menschen in Schmerz und Trauer erleichtern. Es gibt spezifische rechtliche Verfahren, die im Falle eines Todes befolgt werden müssen.

Die Verfahren sind unten jeweils:

  • Beantragung einer Sterbeurkunde und einer Bestattungsgenehmigung,
  • Vorbereitung der Leiche für die Bestattung,
  • Meldung des Todes beim Standesamt.

Die Bestattungsverfahren in der Türkei werden von den Gemeinden durchgeführt. Daher werden die Bestattungsverfahren nach Beantragung bei der Gemeinde am Wohnsitz des Verstorbenen durchgeführt. Die Gemeinden bieten rund um die Uhr Bestattungsdienste an.

  • Todesfälle müssen innerhalb von 10 Tagen dem Standesamt gemeldet werden.
  • Dies wird von der Abteilung durchgeführt, die die Bestattungsgenehmigung ausstellt.

Auch Ausländer sind verpflichtet, Todesfälle den Provinzdirektionen für Migrationsmanagement zu melden.

Bestattungsdienste 188 HOTLINE

Mehrere Städte, darunter auch Metropolgemeinden, betreiben die 188-Hotlines für Bestattungsdienste. Wenn Sie einen verstorbenen Angehörigen haben, können Sie zuerst die 188-Hotlines anrufen, um detaillierte Informationen darüber zu erhalten, was zu tun ist.

Falls ein solcher Service nicht verfügbar ist, können Sie sich direkt an die Abteilung für Bestattungsdienste der Gemeinde wenden. Die für das Ableben türkischer Staatsbürger geltenden Verfahren gelten auch für das Ableben ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei. Wenn jedoch ein verstorbener Ausländer in der Türkei nicht muslimisch ist, werden die Bestattungszeremonien von einem Geistlichen der Religion durchgeführt, der der Verstorbene angehörte.

Andere Verfahren obliegen der Gemeinde. Der Verstorbene wird in speziellen Friedhöfen bestattet, die für Anhänger anderer Religionen im Bestattungsbereich reserviert sind, oder es wird ein separater Ort in einem geeigneten Teil des Gemeindefriedhofs gesichert, wenn ein solcher Friedhof nicht vorhanden ist. Die Gemeinden erheben für Bestattungsverfahren keine Gebühren außer einer “Friedhofsbenutzungsgebühr”.

Die Bestattungsverfahren für Bedürftige und Angehörige von Verstorbenen, die keine Angehörigen haben, sind jedoch kostenlos.

IMMOBILIENBERATUNG

Die Immobilienberater von IDEAL ESTATES können Ihre kritischen und komplexen Immobilienanliegen in Wachstumschancen verwandeln. Als Führer in der Entwicklungsberatung, Machbarkeitsstudien und Immobilienmarktanalyse bieten wir Geschäftsinhabern, Investoren, Kreditgebern und Unternehmensgruppen die Erfahrung, das Wissen und die strategische Planung, die sie benötigen, um bessere und profitablere Entscheidungen zu treffen.

Unsere Beratungsdienste, einschließlich Due Diligence, Marktforschung, Portfolio-Services und Vermietungsberatung, können dazu beitragen, den Wert Ihrer Investition zu steigern. Wir setzen auch auf aufstrebende Technologien und Analysen, um tiefgreifendere, transformative Erkenntnisse in Bewertungen (in Partnerschaft), Due Diligence und Portfolio-Optimierung zu generieren, damit unsere Kunden erfolgreiche Ergebnisse erzielen und ihre Investitionen optimieren können.

Unsere Immobilienberatungs-App ermöglicht es Unternehmen, ihre kritischen und komplexen Immobilienfragen in Wachstum, Widerstandsfähigkeit und langfristige Vorteile umzuwandeln. Durch das vollständige Verständnis der Wechselwirkung zwischen Vermögensbewertung, Kapitalmärkten und den aktuellen Veränderungen im Immobilienmarkt bieten wir Kunden innovative Ideen zur Verbesserung ihrer Ergebnisse und zur Vermeidung kritischer Probleme. Unsere Kunden verlassen sich auf unser Können und unsere Erfahrung, um tiefgreifende, zukunftsorientierte Einblicke zu liefern, die ihnen helfen, strategisch zu planen und selbstbewusst Entscheidungen zu treffen.

Die Berater von IDEAL ESTATES führen Marktforschung in jeder Region durch, und IDEAL ESTATES und unsere Partner in anderen Teilen der Türkei führen erfolgreich umfassende Machbarkeitsstudien durch. Wir erhalten präzise Analysen und detaillierte Berichte von Kunden, Investoren und staatlichen Institutionen.

STEUERN UND VERSICHERUNGSBERATUNG

Grundlegende immobilienbezogene Steuern

Im Zusammenhang mit Immobilien in der Türkei sind folgende Steuern und Versicherungen obligatorisch:

  • Immobilienankauf- und Verkaufssteuer (zum Zeitpunkt des Kaufs oder Verkaufs)
  • Erdbebenversicherung (ein landesweiter Beitragssatz wird angewendet)
  • Grundsteuer
  • Einkommensteuer (basierend auf Mieteinkünften und Kapitalgewinnen)
  • Erbschafts- und Nachfolgesteuer
  • Mehrwertsteuer (falls eine kommerzielle Lieferung stattfindet)
  • Körperschaftsteuer (für Unternehmensgeschäfte)
Immobilienverkaufs- und -erwerbsabgabe

Jeder Käufer und Verkäufer muss eine Immobilienverkaufs- und -erwerbsabgabe in Höhe von 2% basierend auf dem deklarierten Wert des Vermögens zahlen (Dieser Wert darf nicht niedriger sein als die von den Behörden festgelegte Schwelle). Sie muss vor der Eigentumsübertragung im TAPU-Büro entrichtet werden.

Erdbebenversicherung

Die Immobilie muss vom Eigentümer gegen Erdbebenrisiken versichert werden. Es ist obligatorisch, und ein landesweit einheitlicher Tarif wird angewendet. Es stehen auch andere Arten von Immobilienversicherungen zur Verfügung, die Risiken wie Diebstahl, Feuer usw. abdecken. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Versicherungsseite.

Steuerberatung für Immobilien  

Sobald wir die Immobilie auf Ihren Namen bei der Gemeinde registriert haben, muss jährlich eine Grundsteuer gezahlt werden. Die Steuer wird auf der Grundlage des deklarierten Werts des Vermögens berechnet, der nicht niedriger sein darf als die von den Steuerbehörden festgelegte Schwelle.

Die Steuerzahlungen erfolgen in zwei gleichen Raten im Zeitraum März bis Mai und November jeden Jahres an die örtlichen Regierungen (Gemeinde). Die Steuergrundlage wird jährlich durch einen vom Finanzministerium festgelegten Koeffizienten aktualisiert, der an die Inflationsrate angepasst wird.

Der Verkäufer zahlt die Immobiliensteuer des Grundstücks im Jahr des Erwerbs, während die Steuern für die folgenden Jahre vom Käufer (neuer Eigentümer) gezahlt werden.

Für weitere Informationen und Zahlungsoptionen sollten Sie sich an Ihren örtlichen Rat (Gemeinde) wenden. Die Steuer wird auf der Grundlage des Wertes der Immobilie berechnet und unterliegt von den Steuerbehörden festgelegten Schwellenwerten wie folgt:

Für Immobilien, die sich außerhalb einer Großstadtgemeinde befinden:

Wohnungen, Apartments              0.1%

Gewerbegebäude                           0.2%

Grundstücke (Bauzweck)              0.3%

Landwirtschaftliche Flächen         0.1%

Für Immobilien, die sich innerhalb einer Großstadtgemeinde befinden:

Wohnungen, Apartments                0.2%

Gewerbegebäude                             0.4%

Grundstücke (Bauzweck)                0.6%

Grundstück                                       0.2%                          

 
Beratung zur Einkommens- und Kapitalertragssteuer:

Welche Einnahmen werden durch Immobilieninvestitionen erzielt? Sind diese Gewinne steuerpflichtig?

Es gibt keinen Unterschied zwischen ausländischen Staatsangehörigen und türkischen Staatsbürgern in Bezug auf Steuern oder Gebühren. Die Steuersätze werden regelmäßig aktualisiert. Eine Immobilie kann einer Person ermöglichen, zwei Arten von Gewinnen zu erzielen.

Erstens können Sie es vermieten und Mieteinnahmen erzielen. In diesem Fall müssen Sie eine Einkommensteuer zahlen. Wenn Sie Ihre Immobilie an eine Person oder ein Unternehmen vermieten, müssen Sie eine Steuererklärung beim nächstgelegenen Finanzamt für Ihre Mieteinnahmen für das vorherige Kalenderjahr von 1 bis 25. März einreichen. Die Steuern werden in zwei gleichen Raten gezahlt, die erste im März und die zweite im Juli.

Zweitens kann der Marktwert Ihres Vermögens steigen, und Sie können somit einen Kapitalgewinn erzielen. Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerbsdatum verkaufen, unterliegen Sie einer Kapitalertragssteuer, die auf der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem inflationsbereinigten Anschaffungspreis basiert. Für Verkäufe durch Einzelpersonen nach 5 Jahren nach dem Kauf fällt keine Kapitalertragssteuer an.

Erbschafts- und Nachfolgesteuer:

Türkische Staatsangehörige und Ausländer, die in der Türkei gelegene Immobilien erben, müssen Erbschafts- und Übertragungssteuern zahlen. Ein Steuerpflichtiger ist eine Person, die Eigentum durch Erbschaft erwirbt oder das Eigentum kostenlos geschenkt bekommt.

Erbschafts- und Schenkungssteuern werden auf der von der Steuerpflichtigen eingereichten Erklärung berechnet.

Im Falle einer Erbschaft müssen Sie die Erklärung innerhalb von vier Monaten ab dem Todesdatum einreichen. Wenn ein Todesfall eintritt und der Steuerpflichtige sich außerhalb der Türkei befindet, verlängert sich der Rückgabezeitraum auf sechs Monate. Die Erklärungsfrist, die sich nicht auf den Tod bezieht, beträgt weiterhin vier Monate, wenn der Steuerpflichtige sich nicht in der Türkei aufhält. Die Erklärungsfrist verlängert sich jedoch auf acht Monate, wenn der Tod in einem fremden Land eintritt und der Steuerpflichtige sich in einem anderen Land befindet.

Für kostenlose Übertragungen als Geschenk muss die Erklärung innerhalb eines Monats ab dem Erwerbsdatum des Eigentums eingereicht werden.

Die Steuergrundlage wird jährlich aktualisiert – einige Rabatte für Erbschaften an Töchter, Söhne und Ehepartner werden angewendet.

Bitte beachten Sie, dass die Übertragung des Eigentums an einen Erben der Erbschaftssteuer unterliegt. Wenn der Erbe jedoch seine geerbte Immobilie verkauft, unterliegt er keiner Einkommensteuer auf Kapitalgewinne.

Körperschaftssteuer:

Ein in der Türkei ansässiges Unternehmen muss Körperschaftssteuer auf Grundlage seiner Geschäftsvorgänge zahlen.

Unternehmen mit rechtlichen oder geschäftlichen Zentren in der Türkei gelten als ansässig und unterliegen der Besteuerung ihres Einkommens in der Türkei. Wenn sich sowohl die rechtlichen als auch die geschäftlichen Zentren nicht in der Türkei befinden, gelten diese Unternehmen als Nichtansässige und unterliegen nur der Besteuerung ihres in der Türkei erzielten Einkommens.

Körperschaftssteuersatz: In der Türkei beträgt der Körperschaftssteuersatz für Geschäftsgewinne 20 %. Der Körperschaftssteuersatz wurde für die Steuerzeiträume 2018, 2019 und 2020 auf 22 % erhöht. Der Präsident ist jedoch befugt, den Satz von 22 % auf 20 % zu reduzieren).

Mehrwertsteuer (MwSt)

In der Türkei unterliegen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen der Mehrwertsteuer (MwSt). Auch die Einfuhr solcher Waren und Dienstleistungen unterliegt der Mehrwertsteuer.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer entsteht, wenn: Eine Person oder Einrichtung kommerzielle, industrielle, landwirtschaftliche oder selbstständige berufliche Tätigkeiten in der Türkei ausübt.

Die Mehrwertsteuersätze variieren von 1 % bis 20 %. Der allgemeine Satz beträgt 20 %.

Der kommerzielle Verkauf von Wohnimmobilien mit einer Nettogrundfläche von bis zu 150 m2 unterliegt einem Mehrwertsteuersatz von 1 %. Vergleichsweise unterliegen Verkäufe von Gewerbeimmobilien mit mehr als 150 m2 einem Mehrwertsteuersatz von 18 %.

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