Last Updated on April 15, 2025 by Mehmet Topal
Spannende Nachrichten! Die Türkei hebt das Verbot von Zahlungen in Fremdwährungen für bewegliche Verkäufe auf!
In einem bedeutenden politischen Paradigmenwechsel hebt Türkei das Verbot von Zahlungen in ausländischer Währung für den Verkauf von beweglichen Vermögenswerten auf, mit Ausnahme von Fahrzeugtransaktionen. Diese Entwicklung, die am Amtsblatt am 6. März 2025 bekannt gegeben wurde, ermöglicht es Einzelpersonen und Unternehmen, Transaktionen in ausländischen Währungen für verschiedene bewegliche Vermögenswerte durchzuführen. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Auswirkungen dieser Veränderung, insbesondere im Hinblick auf Immobilientransaktionen, und untersucht, wie Ideal Estates Realtors Kunden dabei helfen können, sich in dieser neuen Landschaft zurechtzufinden. Das Verständnis des Politikwechsels
Die türkische Regierung hat das “Kommuniqué zum Schutz des Wertes der türkischen Währung” (Kommuniqué Nr.: 2008-32/34) durch das Kommuniqué Nr.: 2025-32/72 geändert. Diese Änderung erlaubt es in der Türkei ansässigen Personen und Unternehmen, Zahlungs Verpflichtungen in Fremdwährungen für Verträge über den Verkauf von beweglichem Eigentum zu setzen und zu erfüllen, mit Ausnahme von Fahrzeugverkäufen. Zuvor konnten die Verträge zwar in Fremdwährungen denominiert werden, jedoch mussten die Zahlungen in Türkischen Lira erfolgen. Die Änderung ermöglicht es, sowohl den Vertrag als auch die Zahlung in Fremdwährungen zu leisten.
Auswirkungen auf Immobiliengeschäfte
Es ist entscheidend, zwischen beweglichen (Menkul) und unbeweglichen (Gayrimenkul) Vermögenswerten in diesem Zusammenhang zu unterscheiden. Bewegliche Vermögenswerte umfassen Gegenstände, die physisch verlegt werden können, wie Möbel, Elektronik und Maschinen. Unbewegliche Vermögenswerte beziehen sich auf Immobilien wie Land und Gebäude. Die kürzliche Änderung betrifft speziell den Verkauf von beweglichen Vermögen, was bedeutet, dass die Flexibilität bei der Zahlung in Fremdwährung nicht auf Immobiliengeschäfte ausgedehnt wird. Immobiliengeschäfte in der Türkei müssen gemäß den Vorschriften in Türkischer Lira durchgeführt werden.
Wie ideale Immobilienmakler helfen können
Bei Ideal Estates verstehen wir, dass die Navigation durch die Komplexität von Immobiliengeschäften in der Türkei fachkundige Anleitung erfordert, insbesondere angesichts der sich entwickelnden Vorschriften. Unser Team von erfahrenen Fachleuten ist darauf spezialisiert, umfassende Unterstützung für Kunden bereitzustellen, damit alle Transaktionen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und reibungslos durchgeführt werden.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Regulatorische Compliance: Wir halten uns über die neuesten rechtlichen Entwicklungen auf dem Laufenden, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilientransaktionen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
- Marktanalyse: Unsere umfassenden Marktanalysen bieten wertvolle Einblicke in Immobilienwerte und -trends, die unseren Kunden bei informierten Entscheidungen helfen.
- Verhandlungshilfe: Wir bieten fachkundige Verhandlungsdienste an, um unseren Kunden zu helfen, günstige Bedingungen in ihren Immobiliengeschäften zu erreichen.
- Dokumentationshilfe: Unser Team unterstützt bei der Erstellung und Überprüfung aller erforderlichen Dokumente und sorgt für Genauigkeit und Vollständigkeit.
- Nachverkaufsdienste: Wir bieten auch nach dem Abschluss der Transaktion weiterhin Unterstützung an, einschließlich der Verwaltung von Immobilien und anderen damit verbundenen Dienstleistungen.
Partnering with Ideal Estates hilft Kunden, sich im türkischen Immobilienmarkt mit einem vertrauenswürdigen Berater zurechtzufinden.
Die Aufhebung des Verbots von Zahlungen in Fremdwährungen für den Verkauf von beweglichem Eigentum stellt einen bedeutenden Wandel in der Wirtschaftspolitik der Türkei dar und bietet mehr Flexibilität für solche Transaktionen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Änderung keine Auswirkungen auf Immobiliengeschäfte hat, die nach wie vor in Türkischer Lira abgewickelt werden müssen. Für diejenigen, die am Immobilienmarkt beteiligt sind, ist es entscheidend, über die gesetzlichen Anforderungen informiert zu bleiben. Ideal Estates Realtors steht bereit, um Kunden bei der Navigation durch diese Komplexität zu unterstützen und sicherzustellen, dass alle Transaktionen rechtmäßig und effizient durchgeführt werden.
FAQs zu Türkeis Aufhebung des Verbots für Zahlungen in Fremdwährungen
1. Kann ich jetzt Immobilien in der Türkei mit ausländischer Währung kaufen?
Nein, die jüngste Änderung erlaubt Zahlungen in ausländischer Währung nur für den Verkauf von beweglichem Eigentum. Immobiliengeschäfte müssen weiterhin in Türkischer Lira abgewickelt werden.
2. Was qualifiziert als bewegliches Eigentum gemäß der neuen Verordnung?
Bewegliches Eigentum umfasst Gegenstände, die physisch verlagert werden können, wie Möbel, Elektronik und Maschinen.
3. Sind Fahrzeugverkäufe in der Zulassung für Zahlungen in Fremdwährung enthalten?
Nein, Fahrzeugverkäufe sind ausdrücklich von dieser Änderung ausgeschlossen und müssen in türkischen Lira durchgeführt werden.
4. Wie wirkt sich diese Änderung auf Unternehmen aus, die mit beweglichen Vermögenswerten arbeiten?
Unternehmen können jetzt Verkäufe durchführen und Zahlungen in Fremdwährungen für bewegliche Vermögenswerte erhalten, was mehr Flexibilität bei internationalen Transaktionen bietet.
5. Wie kann Ideal Estates mir bei Immobilientransaktionen in der Türkei helfen?
Ideal Estates bietet Dienstleistungen wie regulatorische Compliance, Marktanalyse, Unterstützung bei Verhandlungen, Dokumentationshilfe und Nachverkaufsservices für reibungslose Immobiliengeschäfte an.
Bereit, den Immobilienmarkt in der Türkei zu erkunden?
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