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Befreiung von der Immobilien MWST in der Türkei

Real Estate VAT Exemption in Turkey

Last Updated on Juni 27, 2024 by Mehmet Topal

Befreiung von der Immobilien MWST in der Türkei

Befreiung von der Immobilien MWST in der Türkei zu beantragen, müssen Sie die Vorteile und Regeln verstehen. Seit April 2017 stiegen die Immobilienverkäufe aufgrund der Mehrwertsteuerbefreiung sprunghaft an. So gehen Sie vor:

Überblick über die MWST befreiung: Ausländische und türkische Staatsbürger genießen jetzt unter bestimmten Bedingungen ermäßigte Mehrwertsteuersätze oder Befreiungen beim Kauf von Immobilien.

Zulassungs kriterien:
  • Darf sich nicht sechs Monate lang in der Türkei aufgehalten haben, es sei denn für bestimmte Arbeits- oder Projektzwecke.
  • Die Zahlung muss in Fremdwährung erfolgen.
  • Die Immobilie darf nicht innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft werden.
  • Qualifiziert sind Immobilien aus erster Hand von Bauunternehmen; Bei gebrauchten Immobilien ist dies nicht der Fall.
Bewerbungs prozess:
  • Zahlen Sie mindestens 50 % des Verkaufspreises vor Rechnungsstellung.
  • Vollständige Zahlung in Fremdwährung innerhalb eines Jahres.
  • Beantragen Sie nach dem Kauf beim Finanzamt eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer mit den erforderlichen Unterlagen.
Erforderliche Dokumente:
  • Für türkische Staatsbürger: Aufenthaltsnachweis im Ausland und Arbeitserlaubnis.
  • Für Ausländer: Passkopie, türkisfarbene Karte (falls zutreffend), Ein-/Ausreiseunterlagen und Eigentumsurkunde.

Zahlungs bedingungen:

  • Überweisen Sie den Betrag über eine türkische Bank und reichen Sie den Abbuchungsbeleg zur Überprüfung ein.
Zusätzliche Bedingungen:
  • Für Zahlungen per Kreditkarte, Darlehen oder mit aus dem Ausland mitgebrachtem Bargeld sind besondere Unterlagen erforderlich.

Wenn Sie diese Schritte verstehen, können Sie problemlos von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren, wenn Sie in türkische Immobilien investieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Mehrwertsteuerbefreiung für Immobilien in der Türkei

Welche Mehrwertsteuerbefreiung gilt für Immobilienkäufe in der Türkei?

  • Die Mehrwertsteuerbefreiung ermöglicht sowohl ausländischen als auch türkischen Bürgern, beim Immobilienkauf in der Türkei von reduzierten Mehrwertsteuersätzen oder -befreiungen zu profitieren, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dieser im April 2017 eingeführte Anreiz hat den Immobilienverkauf deutlich gesteigert.

Wer hat Anspruch auf die Mehrwertsteuerbefreiung beim Immobilienkauf in der Türkei?

  • Um sich für die Mehrwertsteuerbefreiung zu qualifizieren, dürfen Sie vor dem Kauf nicht sechs Monate in der Türkei gewohnt haben, außer zu bestimmten Arbeits- oder Projektzwecken. Die Zahlung muss in Fremdwährung erfolgen und die Immobilie darf nicht innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft werden. Darüber hinaus sind nur Erstbesitze von Bauunternehmen förderfähig, keine Gebrauchtimmobilien.

Wie ist das Antragsverfahren für die Mehrwertsteuerbefreiung für Immobilien in der Türkei?

  • Um die Mehrwertsteuerbefreiung zu beantragen, müssen Sie mindestens 50 % des Verkaufspreises vor Rechnungsstellung bezahlen und die Zahlung in Fremdwährung innerhalb eines Jahres abschließen. Nach dem Kauf müssen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei einem Finanzamt eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung benötigt?

  • Türkische Staatsbürger müssen einen Wohnsitznachweis im Ausland und eine Arbeitserlaubnis vorlegen. Ausländer benötigen eine Kopie ihres Reisepasses, eine Türkiskarte (falls zutreffend), Ein- und Ausreiseunterlagen sowie den Eigentumstitel.

Welche Zahlungsvoraussetzungen gelten für die Mehrwertsteuerbefreiung?

  • Zahlungen müssen über eine türkische Bank erfolgen und Sie müssen den Lastschriftbeleg zur Überprüfung vorlegen. Für Zahlungen per Kreditkarte, Darlehen oder mit aus dem Ausland mitgebrachtem Bargeld gelten außerdem besondere Dokumentationsanforderungen. Die Einhaltung dieser Zahlungsanforderungen ist für die Mehrwertsteuerbefreiung unerlässlich.

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