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Es gibt keinen Unterschied zwischen türkischen Staatsbürgern und Ausländern hinsichtlich des Kaufprozess für die Grundbuch- und Katasterverfahren. Gegenwärtig können Staatsbürger aus 184 Ländern Immobilien in der Türkei erwerben.
Kaufprozess für ausländische natürliche Personen, die Immobilien in der Türkei erwerben möchten:
In der Türkei gegründete Kapitalgesellschaften können Immobilien und beschränkte Rechte in Form von Pfandrechten (ein gerichtlicher Akt, der sich gegen das Eigentum und nicht gegen eine bestimmte Person richtet) erwerben, um gemäß ihrer Satzung zu handeln.
Damit ein Unternehmen als ausländisches Kapitalunternehmen anerkannt wird, muss es fünfzig Prozent oder mehr der Anteile an ausländischen juristischen Personen oder internationalen Organisationen halten, die nach dem Recht eines ausländischen Landes gegründet wurden, und die Befugnis haben, die Mehrheit der bevollmächtigten Personen zu bestellen oder abzuberufen.
Vorbehaltlich der Bestimmungen für militärforbidden Zonen unterliegt der Immobilienerwerb solcher Unternehmen einer Untersuchung durch die Gouverneure, um festzustellen, ob sie sich in militärforbidden und Sicherheitszonen befinden. Solche Untersuchungen durch die Gouverneurschaft erfolgen direkt vor der zuständigen Grundbuchdirektion. Die Grundbuchdirektion antwortet spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen. Bei Immobilienerwerb innerhalb spezieller Sicherheitszonen ist eine Genehmigung von der Gouverneurschaft der Region erforderlich, in der sich die Immobilie befindet.
Unternehmen mit ausländischem Kapital müssen bei ihrem Antrag auf Immobilienerwerb zusätzlich zu ihrer Vertretung und Bindung ihre “Ermächtigungszertifikate” vorlegen, um die autorisierten Vertreter nachzuweisen. Das Ermächtigungszertifikat muss die Befugnis zum Immobilienerwerb enthalten. Es muss die persönlichen Informationen der bevollmächtigten Personen enthalten, die im Namen des Unternehmens handeln dürfen. Es muss auf das gleiche Jahr wie das Verfahren datiert sein.
Gemäß den Gesetzen ihrer Länder können eingetragene Handelsgesellschaften Immobilien und beschränkte Rechte erwerben, sofern es spezielle Bestimmungen in den geltenden Gesetzen gibt.
Es ist nur möglich, Immobilien zu erwerben und Rechte in der Türkei für juristische Personen zu haben, wenn die Handelsgesellschaften in ausländischen Ländern gemäß den Gesetzen solcher Länder (eingetragene oder nicht eingetragene Stiftungen, Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften, Gruppen, Gemeinschaften usw.) gegründet sind.
Beispielsweise qualifiziert sich ein in Deutschland nach den Gesetzen dieses Landes gegründetes Unternehmen, das Aktionäre hat, die Bürger von Deutschland, Frankreich oder der Türkei sind, als ausländisches Unternehmen und darf in unserem Land nur beschränkte Rechte im Rahmen von Tourismus-, Industrie- oder Ölgeschäften erwerben.
In unserem Land können nur Bürger der Länder, die durch das türkische Recht und die Vorschriften festgelegt wurden, Immobilien und beschränkte Rechte in REM erwerben. Es müssen jedoch die unten aufgeführten Richtlinien/Einschränkungen beachtet werden:
Bevor wir den Immobilienkaufvertrag vorbereiten, fordern wir zunächst alle erforderlichen Unterlagen an, um die Immobilie zu prüfen. Unser nächster Schritt ist die Anforderung aller erforderlichen Dokumente von den Verkäufern und Käufern.
Kopie des Grundbuchs (Tapu): enthält obligatorische Informationen wie Name des Eigentümers, Standort, Art der Immobilie, usw.
Aktuelles Grundbuch-Untersuchungsdokument: Es werden Untersuchungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine Umstände den Erwerb der Immobilie verhindern, wie z.B. Schulden oder Hindernisse, usw.
Habitationszertifikat (ISKAN): Ein obligatorisches Dokument, das als “Gebäudenutzungsgenehmigungszertifikat” bezeichnet wird. Ein Habitationszertifikat ist eine Genehmigung zur Gebäudenutzung, die zeigt, dass die Immobilie gesetzlich bewohnbar ist.
Wenn die zum Erwerb stehende Immobilie sich noch im Bau befindet, beschaffen wir alle rechtlichen Dokumente wie Eigentums- und Baugenehmigungen.
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Dokumente je nach Art der Immobilie und ihrem Standort variieren können. Es ist ratsam, sich von einem professionellen Immobilienmakler oder Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß vorliegen.
Die erforderlichen Dokumente von Verkäufern hängen davon ab, ob der Verkäufer eine natürliche Person oder ein Unternehmen ist, bevor eine Immobilie zum Erwerb oder Kauf eingereicht wird. Zum Beispiel:
Bitte beachten Sie, dass die spezifischen Dokumentenanforderungen je nach Art des Verkäufers und der Immobilie variieren können. Es ist ratsam, sich von einem professionellen Immobilienmakler oder Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen und korrekt sind.
Die erforderlichen Dokumente für die Käufer hängen davon ab, ob der Käufer eine natürliche Person oder ein Unternehmen ist. Zum Beispiel:
Es wird empfohlen, sich von einem professionellen Immobilienmakler oder Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente für den Kaufprozess vorliegen und korrekt sind.
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