Grundlegende immobilienbezogene Steuern
Im Zusammenhang mit Immobilien in der Türkei sind folgende Steuern und Versicherungen obligatorisch:
- Immobilienankauf- und Verkaufssteuer (zum Zeitpunkt des Kaufs oder Verkaufs)
- Erdbebenversicherung (ein landesweiter Beitragssatz wird angewendet)
- Grundsteuer
- Einkommensteuer (basierend auf Mieteinkünften und Kapitalgewinnen)
- Erbschafts- und Nachfolgesteuer
- Mehrwertsteuer (falls eine kommerzielle Lieferung stattfindet)
- Körperschaftsteuer (für Unternehmensgeschäfte)
Immobilienverkaufs- und -erwerbsabgabe
Jeder Käufer und Verkäufer muss eine Immobilienverkaufs- und -erwerbsabgabe in Höhe von 2% basierend auf dem deklarierten Wert des Vermögens zahlen (Dieser Wert darf nicht niedriger sein als die von den Behörden festgelegte Schwelle). Sie muss vor der Eigentumsübertragung im TAPU-Büro entrichtet werden.
Erdbebenversicherung
Die Immobilie muss vom Eigentümer gegen Erdbebenrisiken versichert werden. Es ist obligatorisch, und ein landesweit einheitlicher Tarif wird angewendet. Es stehen auch andere Arten von Immobilienversicherungen zur Verfügung, die Risiken wie Diebstahl, Feuer usw. abdecken. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Versicherungsseite.
Steuerberatung für Immobilien
Sobald wir die Immobilie auf Ihren Namen bei der Gemeinde registriert haben, muss jährlich eine Grundsteuer gezahlt werden. Die Steuer wird auf der Grundlage des deklarierten Werts des Vermögens berechnet, der nicht niedriger sein darf als die von den Steuerbehörden festgelegte Schwelle.
Die Steuerzahlungen erfolgen in zwei gleichen Raten im Zeitraum März bis Mai und November jeden Jahres an die örtlichen Regierungen (Gemeinde). Die Steuergrundlage wird jährlich durch einen vom Finanzministerium festgelegten Koeffizienten aktualisiert, der an die Inflationsrate angepasst wird.
Der Verkäufer zahlt die Immobiliensteuer des Grundstücks im Jahr des Erwerbs, während die Steuern für die folgenden Jahre vom Käufer (neuer Eigentümer) gezahlt werden.
Für weitere Informationen und Zahlungsoptionen sollten Sie sich an Ihren örtlichen Rat (Gemeinde) wenden. Die Steuer wird auf der Grundlage des Wertes der Immobilie berechnet und unterliegt von den Steuerbehörden festgelegten Schwellenwerten wie folgt:
Für Immobilien, die sich außerhalb einer Großstadtgemeinde befinden:
Wohnungen, Apartments 0.1%
Gewerbegebäude 0.2%
Grundstücke (Bauzweck) 0.3%
Landwirtschaftliche Flächen 0.1%
Für Immobilien, die sich innerhalb einer Großstadtgemeinde befinden:
Wohnungen, Apartments 0.2%
Gewerbegebäude 0.4%
Grundstücke (Bauzweck) 0.6%
Grundstück 0.2%
Beratung zur Einkommens- und Kapitalertragssteuer:
Welche Einnahmen werden durch Immobilieninvestitionen erzielt? Sind diese Gewinne steuerpflichtig?
Es gibt keinen Unterschied zwischen ausländischen Staatsangehörigen und türkischen Staatsbürgern in Bezug auf Steuern oder Gebühren. Die Steuersätze werden regelmäßig aktualisiert. Eine Immobilie kann einer Person ermöglichen, zwei Arten von Gewinnen zu erzielen.
Erstens können Sie es vermieten und Mieteinnahmen erzielen. In diesem Fall müssen Sie eine Einkommensteuer zahlen. Wenn Sie Ihre Immobilie an eine Person oder ein Unternehmen vermieten, müssen Sie eine Steuererklärung beim nächstgelegenen Finanzamt für Ihre Mieteinnahmen für das vorherige Kalenderjahr von 1 bis 25. März einreichen. Die Steuern werden in zwei gleichen Raten gezahlt, die erste im März und die zweite im Juli.
Zweitens kann der Marktwert Ihres Vermögens steigen, und Sie können somit einen Kapitalgewinn erzielen. Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerbsdatum verkaufen, unterliegen Sie einer Kapitalertragssteuer, die auf der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem inflationsbereinigten Anschaffungspreis basiert. Für Verkäufe durch Einzelpersonen nach 5 Jahren nach dem Kauf fällt keine Kapitalertragssteuer an.
Erbschafts- und Nachfolgesteuer:
Türkische Staatsangehörige und Ausländer, die in der Türkei gelegene Immobilien erben, müssen Erbschafts- und Übertragungssteuern zahlen. Ein Steuerpflichtiger ist eine Person, die Eigentum durch Erbschaft erwirbt oder das Eigentum kostenlos geschenkt bekommt.
Erbschafts- und Schenkungssteuern werden auf der von der Steuerpflichtigen eingereichten Erklärung berechnet.
Im Falle einer Erbschaft müssen Sie die Erklärung innerhalb von vier Monaten ab dem Todesdatum einreichen. Wenn ein Todesfall eintritt und der Steuerpflichtige sich außerhalb der Türkei befindet, verlängert sich der Rückgabezeitraum auf sechs Monate. Die Erklärungsfrist, die sich nicht auf den Tod bezieht, beträgt weiterhin vier Monate, wenn der Steuerpflichtige sich nicht in der Türkei aufhält. Die Erklärungsfrist verlängert sich jedoch auf acht Monate, wenn der Tod in einem fremden Land eintritt und der Steuerpflichtige sich in einem anderen Land befindet.
Für kostenlose Übertragungen als Geschenk muss die Erklärung innerhalb eines Monats ab dem Erwerbsdatum des Eigentums eingereicht werden.
Die Steuergrundlage wird jährlich aktualisiert – einige Rabatte für Erbschaften an Töchter, Söhne und Ehepartner werden angewendet.
Bitte beachten Sie, dass die Übertragung des Eigentums an einen Erben der Erbschaftssteuer unterliegt. Wenn der Erbe jedoch seine geerbte Immobilie verkauft, unterliegt er keiner Einkommensteuer auf Kapitalgewinne.
Körperschaftssteuer:
Ein in der Türkei ansässiges Unternehmen muss Körperschaftssteuer auf Grundlage seiner Geschäftsvorgänge zahlen.
Unternehmen mit rechtlichen oder geschäftlichen Zentren in der Türkei gelten als ansässig und unterliegen der Besteuerung ihres Einkommens in der Türkei. Wenn sich sowohl die rechtlichen als auch die geschäftlichen Zentren nicht in der Türkei befinden, gelten diese Unternehmen als Nichtansässige und unterliegen nur der Besteuerung ihres in der Türkei erzielten Einkommens.
Körperschaftssteuersatz: In der Türkei beträgt der Körperschaftssteuersatz für Geschäftsgewinne 20 %. Der Körperschaftssteuersatz wurde für die Steuerzeiträume 2018, 2019 und 2020 auf 22 % erhöht. Der Präsident ist jedoch befugt, den Satz von 22 % auf 20 % zu reduzieren).
Mehrwertsteuer (MwSt)
In der Türkei unterliegen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen der Mehrwertsteuer (MwSt). Auch die Einfuhr solcher Waren und Dienstleistungen unterliegt der Mehrwertsteuer.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer entsteht, wenn: Eine Person oder Einrichtung kommerzielle, industrielle, landwirtschaftliche oder selbstständige berufliche Tätigkeiten in der Türkei ausübt.
Die Mehrwertsteuersätze variieren von 1 % bis 20 %. Der allgemeine Satz beträgt 20 %.
Der kommerzielle Verkauf von Wohnimmobilien mit einer Nettogrundfläche von bis zu 150 m2 unterliegt einem Mehrwertsteuersatz von 1 %. Vergleichsweise unterliegen Verkäufe von Gewerbeimmobilien mit mehr als 150 m2 einem Mehrwertsteuersatz von 18 %.